Neu in GWG ImmoKompass

Digitaler Behördenzugang
nach § 50 Nr. 9 GwG

Ermöglichen Sie Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde einen sicheren, zeitlich begrenzten Lesezugang zu Ihrer GwG-Dokumentation – ganz ohne Vor-Ort-Termin, ohne Datenträger­versand und ohne Medienbrüche.

Erfüllt die Auskunfts- und Vorlagepflichten aus § 52 Abs. 1 GwG, die Aufbewahrungspflicht aus § 8 GwG sowie die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO.

Gesetzlich anerkannt: Original, Kopie und digitale Form sind nach § 52 Abs. 1 Satz 2 GwG ausdrücklich gleichgestellt – die Vorlage auf elektronischem Wege ist also rechtlich verbindlich.
Rechtsgrundlagen

Gesetzlich verankert. Digital umgesetzt.

Der Behördenzugang setzt zentrale Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) und der DSGVO konsequent digital um.

§ 50 Nr. 9 GwG

Aufsichtsbehörden der Immobilienbranche

Zuständige Aufsichtsbehörde für Güterhändler, Immobilienmakler, Bauträger und sonstige Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG ist die nach Landesrecht bestimmte Behörde. Diese ist befugt, die Einhaltung der GwG-Pflichten zu überwachen.

§ 52 Abs. 1 GwG

Mitwirkungspflichten – ausdrücklich digital zulässig

Verpflichtete haben der Aufsichtsbehörde auf Verlangen unentgeltlich Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Der Gesetzgeber stellt das Originaldokument, die Kopie und die digitale Form ausdrücklich gleich – die Vorlage auf elektronischem Wege ist also gesetzlich anerkannt.

§ 8 GwG

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

Alle erhobenen Angaben, Risikoeinstufungen und Ergebnisse sind fünf Jahre aufzubewahren und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen zugänglich zu machen. GWG ImmoKompass erfüllt diese Pflicht digital und revisionssicher.

Art. 32 DSGVO

Sicherheit der Verarbeitung

Personenbezogene Daten werden durch Mehrfaktor-Authentifizierung, Verschlüsselung und vollständige Zugriffsprotokollierung geschützt. Der Lesezugang ist zeitlich befristet und nur für den verifizierten Behördenvertreter freigeschaltet.

§ 52 Abs. 1
Satz 2 GwG
Digitale Vorlage gesetzlich anerkannt
„Im Rahmen der Pflicht nach Satz 1 Nummer 2 hat der Verpflichtete der Behörde die vorzulegenden Unterlagen im Original, in Form von Kopien oder in digitaler Form auf elektronischem Wege oder auf einem digitalen Speichermedium zur Verfügung zu stellen."

Wortlaut § 52 Abs. 1 Satz 2 GwG (Mitwirkungspflichten), Geldwäschegesetz – BGBl. 2017 I S. 1822, zuletzt geändert 2026. Quelle: gesetze-im-internet.de

Der Gesetzgeber hat die elektronische Vorlage ausdrücklich der Papierform gleichgestellt. Ein Behördenzugang per sicherem Web-Login – wie ihn GWG ImmoKompass anbietet – ist damit eine zulässige Form der „digitalen Vorlage auf elektronischem Wege" und erspart Aktenordner, Datenträger­versand und Vor-Ort-Termine.

So funktioniert die digitale Prüfung

In fünf Schritten von der Zugangserstellung bis zum revisionssicheren Prüfbericht.

1

Zugang generieren

Sie erstellen in den Einstellungen einen einmaligen Prüfer-Zugang mit definierter Gültigkeit (z. B. 7 oder 30 Tage) und tragen die zuständige Behörde ein.

2

Code an Behörde übermitteln

Der Zugangscode wird an die offizielle E-Mail-Adresse der Aufsichtsbehörde gesendet. Zusätzlich kann ein telefonischer PIN oder eine Authenticator-App-Bindung verlangt werden.

3

Sichere Anmeldung

Der Prüfer meldet sich unter /pruefer mit Code und zweitem Faktor an. Jede Anmeldung wird mit IP, Zeitstempel und Benutzeragent protokolliert.

4

Schreibgeschützte Prüfung

Der Prüfer sieht alle freigegebenen Vorgänge, Identifizierungs- und Risikodaten – kann jedoch nichts ändern oder löschen. Ein KI-Kurzresümee fasst jeden Vorgang zusammen.

5

Prüfbericht & Audit-Log

Druckfertiger PDF-Prüfbericht auf Knopfdruck. Vollständiges Audit-Log aller Zugriffe bleibt für 5 Jahre revisionssicher gespeichert.

Prüfen Sie Ihren Behördenzugang in Echtzeit.

Erstellen Sie Ihren ersten digitalen Zugang in wenigen Klicks – sicher, zeitlich begrenzt und vollständig protokolliert.

Sicher. Protokolliert. Nachvollziehbar.

Jeder Behördenzugang erfüllt die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

Zeitlich begrenzt

Zugang läuft automatisch nach der vereinbarten Frist ab – keine vergessenen Dauerzugänge.

Mehrfaktor-Schutz

Code per E-Mail + zweiter Faktor (telefonischer PIN oder Authenticator-App).

Schreibgeschützt

Read-only-Modus stellt sicher, dass Behörde keine Daten verändern kann.

Lückenlose Protokollierung

Jeder Klick, jede Ansicht wird im Audit-Log festgehalten.

PDF-Prüfbericht

Behörde erhält auf Wunsch einen druckfertigen Bericht aller geprüften Vorgänge.

DSGVO-konform

Verschlüsselte Übertragung, Speicherung in der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive.

Drei Wege zum zweiten Faktor

Sie entscheiden, wie streng der Behördenzugang abgesichert wird.

E-Mail-Code

Einmal-Code an die offizielle Behörden-E-Mail.

Telefonischer PIN

Sie nennen den PIN telefonisch nach Verifikation des Anrufers.

Authenticator-App

TOTP über jede gängige Authenticator-App (Google, Microsoft, 1Password u. a.).

Ratgeber

Was passiert eigentlich bei einer Behördenprüfung?

Unser Ratgeber erklärt, welche Unterlagen bei einer Prüfung nach dem Geldwäschegesetz relevant sein können und wie Immobilienmakler ihre GwG-Dokumentation strukturiert vorbereiten.

Weiterführend: Wirtschaftlich Berechtigte nachvollziehbar dokumentieren – Grundlage vieler Behördenanfragen bei juristischen Personen und Gesellschaften.

Häufige Fragen

Ersetzt der digitale Zugang eine Vor-Ort-Prüfung?

Die Aufsichtsbehörde entscheidet, ob sie ergänzend oder ausschließlich digital prüft. § 51 Abs. 3 GwG verpflichtet zur Vorlage – das Format wird nicht vorgeschrieben. Der digitale Zugang ist in vielen Fällen eine zulässige und effiziente Alternative.

Kann der Prüfer Daten verändern?

Nein. Der Zugang ist strikt schreibgeschützt (read-only). Jeder Zugriff wird protokolliert. Änderungen sind technisch ausgeschlossen.

Wie lange werden Zugriffe protokolliert?

Audit-Logs werden gemäß § 8 GwG fünf Jahre aufbewahrt und können der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Was passiert nach Ablauf der Gültigkeit?

Der Zugang wird automatisch deaktiviert. Eine erneute Freischaltung ist jederzeit möglich – mit neuem Code und neuem Gültigkeitszeitraum.

Vorbereitet auf die nächste Aufsichtsprüfung.

Aktivieren Sie den digitalen Behördenzugang in unter 2 Minuten – und erfüllen Sie § 50 Nr. 9 i. V. m. § 51 Abs. 3 GwG ohne Medienbruch.

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