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Geschäftsführer ist nicht automatisch wirtschaftlich Berechtigter. Entscheidend ist die Gesellschafterstruktur und wer relevante Anteile oder Stimmrechte hält.
Bei Unternehmen, Gesellschaften und komplexeren Beteiligungsstrukturen reicht es nicht, nur den Ansprechpartner zu erfassen. Immobilienmakler müssen nachvollziehbar dokumentieren, wer wirtschaftlich hinter einer Vertragspartei steht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der praktischen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflichten und Nachweise im konkreten Fall greifen, hängt von der individuellen Situation und der jeweiligen Geschäftsbeziehung ab.
Immobiliengeschäfte werden häufig nicht direkt zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen, sondern über Gesellschaften, Holdings, Vertreter oder Erbengemeinschaften abgewickelt.
Makler sollten prüfen können, wer tatsächlich hinter einer juristischen Person oder Gesellschaft steht – nicht nur, wer als Ansprechpartner auftritt.
Typische Fehler entstehen, wenn ausschließlich Geschäftsführer oder Bevollmächtigte erfasst werden, obwohl die wirtschaftliche Berechtigung bei anderen natürlichen Personen liegt.
Eine nachvollziehbare Dokumentation schafft die Grundlage für spätere Prüfungen und vereinfacht den Umgang mit Behördenanfragen.
Vereinfacht ausgedrückt ist ein wirtschaftlich Berechtigter die natürliche Person, die hinter einer Vertragspartei steht und Eigentum oder Kontrolle ausübt. Maßgeblich sind in der Regel Beteiligungen, Stimmrechte oder andere Formen der Kontrolle.
International wird dafür häufig der Begriff UBO (Ultimate Beneficial Owner) verwendet. Wichtig ist: Es geht nicht um eine technische Rolle wie „Geschäftsführer", sondern um die Frage, wer letztlich wirtschaftlich profitiert oder Einfluss nehmen kann.
Je nach Rechtsform und Struktur ergibt sich ein anderer Dokumentationsbedarf.
Geschäftsführer ist nicht automatisch wirtschaftlich Berechtigter. Entscheidend ist die Gesellschafterstruktur und wer relevante Anteile oder Stimmrechte hält.
Bei mehrstufigen Beteiligungen muss die Kette bis zur natürlichen Person nachvollzogen werden, die Kontrolle ausübt.
Die einzelnen Gesellschafter und ihre Beteiligungs- bzw. Kontrollverhältnisse sollten erfasst werden.
Mehrere Erben treten gemeinsam auf. Sinnvoll ist es, alle beteiligten natürlichen Personen zu dokumentieren.
Hier kommt es auf Vorstand, Begünstigte und Kontrollstrukturen an – je nach Satzung sehr unterschiedlich.
Andere Registerlogiken und Sprachen erhöhen den Dokumentationsaufwand. Übersetzungen und ergänzende Nachweise können relevant werden.
Bei Vollmachten ist sowohl der Vertreter als auch die vertretene natürliche oder juristische Person zu erfassen.
Je nach Konstellation kommen unterschiedliche Unterlagen in Betracht:
Nicht jeder Nachweis ist in jedem Fall erforderlich. Es kommt auf die konkrete Struktur des Geschäfts und den Prüfungsumfang an.
Diese Stolperfallen begegnen uns immer wieder.
Der Ansprechpartner ist häufig nicht die wirtschaftlich berechtigte Person.
Geschäftsführung und wirtschaftliche Berechtigung sind nicht dasselbe – erst prüfen, dann dokumentieren.
Ohne nachvollziehbare Struktur fehlt die Grundlage für die Bewertung.
Auszüge und Belege sollten zum jeweiligen Vorgang abgelegt werden.
Ein zu alter Auszug verliert seine Aussagekraft – Aktualität sollte erkennbar sein.
Wenn keine wirtschaftlich berechtigte Person ermittelbar ist, gehört diese Einschätzung samt Begründung in die Akte.
Veränderungen in Beteiligungen oder Vertretung sollten nachgehalten werden.
GWG ImmoKompass führt Sie strukturiert durch die Erfassung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten – pro Vorgang nachvollziehbar dokumentiert.
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung.
Wirtschaftlich Berechtigte sind ein Baustein der GwG-Dokumentation. Vertiefen Sie das Thema in der GwG-Checkliste für Immobilienmakler, im Leitfaden zur GwG-Risikoanalyse und im Überblick zum Auftraggeber-Reporting.
Antworten zu wirtschaftlich Berechtigten in der Maklerpraxis.
Damit ist im Kontext des Geldwäschegesetzes (GwG) die natürliche Person gemeint, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Vertragspartner letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird. International wird häufig der Begriff Ultimate Beneficial Owner (UBO) verwendet.
Im Rahmen der Kundensorgfaltspflichten nach GwG ist es bei vielen Immobiliengeschäften üblich, neben den Vertragsparteien auch wirtschaftlich Berechtigte zu erfassen und zu dokumentieren. Welche konkreten Pflichten greifen, hängt vom Einzelfall ab.
Nein, nicht automatisch. Die Geschäftsführung ist eine organschaftliche Rolle. Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen hinter den Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht.
Üblich sind je nach Konstellation Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Transparenzregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Organigramm, Vollmachten und Ausweisdokumente der relevanten natürlichen Personen. Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom Vorgang ab.
Das Transparenzregister ist ein Register, in dem Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und anderen Vereinigungen erfasst werden. Auszüge können als Nachweis im Rahmen der GwG-Dokumentation dienen.
Lässt sich nach sorgfältiger Prüfung keine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter feststellen, ist es üblich, eine sogenannte Auffanglösung anzuwenden und die Bewertung samt Begründung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ja. GWG ImmoKompass bietet einen geführten Workflow zur Erfassung natürlicher und juristischer Personen, zur Bildung von Beteiligten-Gruppen sowie zur Dokumentation wirtschaftlich Berechtigter inklusive Upload von Nachweisen und Audit-Trail. Eine rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt das System nicht.
GWG ImmoKompass unterstützt Immobilienprofis dabei, GwG-Prüfungen nachvollziehbar, strukturiert und datenschutzbewusst im Vorgang zu dokumentieren.
Praxisnahe Hintergründe zu GwG-Pflichten für Immobilienmakler, Bauträger und Hausverwaltungen.