PEP-Prüfung im Immobiliengeschäft: Risiken erkennen, Entscheidungen dokumentieren.
Wenn Kunden, Vertreter oder wirtschaftlich Berechtigte politisch exponierte Personen sind oder in deren Umfeld stehen, kann das im GwG-Prozess besondere Aufmerksamkeit erfordern. GWG ImmoKompass hilft Immobilienprofis, PEP-Hinweise strukturiert zu erfassen, Risiken einzuordnen und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie erklärt typische Zusammenhänge und zeigt, wie PEP-Prüfungen im GwG-Prozess strukturiert dokumentiert werden können.
PEP steht für „politisch exponierte Person“. Gemeint sind Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Auch Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehende Personen können im Zusammenhang mit der Prüfung relevant sein.
Es geht nicht darum, eine Person zu bewerten oder pauschal zu verdächtigen. Es geht darum, ein mögliches erhöhtes Risiko zu erkennen und den Umgang damit nachvollziehbar zu dokumentieren.
Immobiliengeschäfte können hohe Vermögenswerte betreffen. Deshalb müssen Immobilienprofis im Rahmen ihrer GwG-Pflichten prüfen, ob besondere Risikofaktoren vorliegen können. Eine PEP-Eigenschaft kann ein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko sein und sollte daher im Vorgang berücksichtigt und dokumentiert werden.
Eine PEP-Eigenschaft ist nicht automatisch problematisch, kann aber zu erweiterten Prüf- und Dokumentationsanforderungen führen.
Je nach Vorgang, Beteiligtenstruktur und Risikoeinschätzung können unterschiedliche Personen relevant sein.
Erwerber einer Immobilie als zentrale Vertragspartei.
Veräußerer der Immobilie und ggf. wirtschaftlich Berechtigte dahinter.
Bei vermittelten Mietverhältnissen kann eine Prüfung relevant sein.
Eigentümer- oder Verwalterseite je nach Vorgangsart.
Personen, die im Namen anderer im Vorgang auftreten.
Vertretungsbefugte natürliche Personen einer Gesellschaft.
Beteiligte an juristischen Personen im Vorgang.
Personen, die wirtschaftlich hinter Gesellschaften stehen.
Weitere Personen, die im Vorgang aktiv handeln.
Soweit im Kontext der Prüfung relevant.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die am Vorgang mitwirken, werden strukturiert aufgenommen.
Je nach Personentyp gelten unterschiedliche Erfassungs- und Prüfschritte.
Wer handelt für wen, und wer steht wirtschaftlich hinter der Gesellschaft.
Die PEP-Eigenschaft wird abgefragt oder über geeignete Quellen geprüft.
Ein Hinweis wird sachlich bewertet, nicht automatisch als Verdacht behandelt.
Erkenntnisse fließen in die Risikobewertung des konkreten Vorgangs ein.
Die getroffene Entscheidung wird mit nachvollziehbarer Begründung festgehalten.
Erweiterte Prüf- oder Dokumentationsschritte werden im Vorgang verankert.
Belege, Antworten und interne Notizen werden am Vorgang abgelegt.
Eine strukturierte Akte erleichtert spätere Rückfragen oder Behördenanfragen.
PEP-Fragen werden gar nicht gestellt
PEP-Hinweise werden mündlich geklärt, aber nicht dokumentiert
Wirtschaftlich Berechtigte werden nicht in die Prüfung einbezogen
Treffer oder Hinweise werden nicht mit der Risikoanalyse verknüpft
Entscheidungen sind später nicht nachvollziehbar
Nachweise liegen verteilt in E-Mails oder Papierakten
PEP-Prüfung wird nicht aktualisiert, obwohl sich Beteiligte ändern
Mitarbeitende wissen nicht, wann sie Rückfragen stellen müssen
Eine strukturierte digitale Vorgangsakte reduziert genau diese Lücken.
GWG ImmoKompass unterstützt Immobilienprofis dabei, Beteiligte eines Vorgangs strukturiert zu erfassen, wirtschaftlich Berechtigte zu dokumentieren, Risikofaktoren einzuordnen und PEP-Hinweise nachvollziehbar im digitalen Vorgang festzuhalten. So wird aus einer einzelnen Abfrage ein dokumentierter Bestandteil der gesamten GwG-Akte.
Alle Personen und Rollen im Vorgang übersichtlich abbilden.
PEP-Angaben strukturiert erfassen und am Vorgang dokumentieren.
Beteiligungen und Kontrolle nachvollziehbar festhalten.
Erhöhte Risikofaktoren je Vorgang sachlich bewerten.
Belege und Dokumente direkt am Vorgang ablegen.
Jeder Schritt wird mit Zeitstempel dokumentiert.
Begründungen für Entscheidungen werden festgehalten.
Vorbereitete Prüfakte für behördliche Anfragen.
Alle Informationen eines Vorgangs an einem Ort gebündelt.
Die PEP-Prüfung ist kein isolierter Einzelschritt. Sie gehört in den Zusammenhang von KYC-Verfahren, Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigten, Risikoanalyse und Dokumentation. Im Prüfungsfall zählt nicht nur, ob eine Prüfung stattgefunden hat, sondern ob sie nachvollziehbar im Vorgang dokumentiert wurde – auch im Kontext einer Behördenprüfung nach Geldwäschegesetz. Warum diese Schritte später nachvollziehbar dokumentiert werden sollten, erklärt unser Ratgeber zur GwG-Dokumentationspflicht.
Einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Pflichten bietet unser Ratgeber zu den GwG-Sorgfaltspflichten für Immobilienmakler.
Einzelmakler mit klaren, dokumentierten Prüfschritten.
Einheitliche PEP-Prüfung über das gesamte Team.
Wiederkehrende Käuferprüfungen bei Neubauprojekten.
Komplexe Beteiligtenstrukturen strukturiert abbilden.
Standortübergreifend einheitlicher PEP-Prozess.
PEP-Hinweise im internationalen Kontext sauber dokumentieren.
Gesellschaften, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte klar trennen.
GwG-Abläufe konsequent digital abbilden.
Kundenprüfung, Identifizierung und Dokumentation strukturiert umsetzen.
Was im Prüfungsfall vorbereitet sein sollte und wie eine digitale GwG-Akte hilft.
Risiken strukturiert bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.
Beteiligungen, Stimmrechte und Kontrolle nachvollziehbar abbilden.
Kompakte Übersicht aller GwG-Pflichten als Selbstcheck.
Alle Ratgeber zu GwG für Immobilienmakler im Überblick.
PEP steht für „politisch exponierte Person“. Gemeint sind Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Auch Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehende Personen können je nach Einzelfall im Zusammenhang mit der Prüfung relevant sein.
Immobiliengeschäfte können hohe Vermögenswerte betreffen. Eine PEP-Eigenschaft kann ein Hinweis auf ein erhöhtes Risiko sein und sollte deshalb im Rahmen der GwG-Pflichten sachlich berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nein. Eine PEP-Eigenschaft ist nicht automatisch problematisch. Sie kann aber zu erweiterten Prüf- und Dokumentationsanforderungen führen und sollte im Vorgang strukturiert eingeordnet werden.
Je nach Vorgang können Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Vertreter, Geschäftsführer, Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte sowie auftretende Dritte und – im relevanten Kontext – nahestehende Personen betroffen sein.
Ein Hinweis wird sachlich eingeordnet, in die Risikoanalyse des Vorgangs übernommen und mit einer nachvollziehbaren Entscheidung dokumentiert. Je nach Einzelfall können weitere Prüf- oder Dokumentationsschritte sinnvoll sein.
PEP-Hinweise sind ein möglicher Faktor in der Risikoanalyse eines Vorgangs. Sie fließen in die Bewertung ein und werden zusammen mit anderen Risikofaktoren am Vorgang dokumentiert.
Eine nachvollziehbare Dokumentation von Prüfschritten, Hinweisen und Entscheidungen gehört in der Regel zur GwG-Dokumentation. Sie zeigt im Prüfungsfall, dass die Prüfung strukturiert stattgefunden hat.
GWG ImmoKompass unterstützt dabei, Beteiligte zu erfassen, PEP-Hinweise zu dokumentieren, wirtschaftlich Berechtigte abzubilden und Entscheidungen mit Bearbeitungsprotokoll am Vorgang festzuhalten.
Nein. GWG ImmoKompass ist ein digitales Werkzeug zur Dokumentation und Vorbereitung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Praxisnahe Hintergründe zu GwG-Pflichten für Immobilienmakler, Bauträger und Hausverwaltungen.